Justizministerin bringt Gesetzentwurf für öffentliches Sexualstraftäterregister in Umlauf

Justizministerin Mmamoloko Kubayi hat die Verbreitung eines Gesetzentwurfs bestätigt, der das südafrikanische nationale Register für Sexualstraftäter (NRSO) für die Öffentlichkeit zugänglich machen soll. Dieser Schritt reagiert auf langjährige Forderungen von Aktivisten und adressiert Bedenken hinsichtlich des Kinderschutzes. Die Änderungen unterliegen noch einer verfassungsrechtlichen Prüfung.

Justizministerin Mmamoloko Kubayi bestätigte in einer parlamentarischen Antwort, dass ein Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über das Strafrecht (Sexualdelikte und verwandte Angelegenheiten) zur Stellungnahme verteilt wurde. Die Änderungen zielen auf die Vertraulichkeits- und Offenlegungsbestimmungen des NRSO ab, um den öffentlichen Zugang zu ermöglichen.

Kubayi beantwortete eine Frage der stellvertretenden Vorsitzenden von Build One South Africa (Bosa), Nobuntu Hlazo-Webster. In einer Erklärung vom Februar 2025 hob sie Probleme bei der Zugänglichkeit hervor und stellte fest: „Mehrere NGOs haben berichtet, dass der Erhalt von Informationen aus dem NRSO ein langsamer und frustrierender Prozess ist. Durchschnittliche Südafrikaner und Eltern haben keine Möglichkeit, einfach zu überprüfen, ob die Personen, denen sie ihre Kinder anvertrauen, eine Vorgeschichte an Sexualstraftaten haben.“

Das NRSO, das 2007 eingerichtet wurde und seit 2009 in Betrieb ist, führt etwa 30.000 verurteilte Sexualstraftäter, die gegen Kinder und schutzbedürftige Personen straffällig geworden sind. Derzeit können nur Arbeitgeber in Bereichen wie Schulen und Krankenhäusern das Register einsehen. Die Forderungen nach einer Veröffentlichung nahmen 2019 zu, als Präsident Cyril Ramaphosa die Absicht dazu signalisierte, doch die Fortschritte stockten.

Jüngste Übergriffe im Lehrumfeld legten Schwachstellen bei der Überprüfung im Bildungsministerium offen. Bosa begrüßte den Schritt als „einen wichtigen Fortschritt in einem langjährigen Kampf für einen besseren Schutz schutzbedürftiger Personen“, äußerte jedoch Bedenken hinsichtlich der ausstehenden verfassungsrechtlichen Prüfung durch den staatlichen Rechtsberater.

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