Das Vadakara Judicial First Class Magistrate Court hat den Antrag der Sonderermittlungsgruppe (SIT) auf Aufhebung der Jithin Bhaskaran gewährten Kaution im Fall des „Kafir-Screenshots“ abgewiesen.
Das Vadakara Judicial First Class Magistrate Court in Kozhikode wies den Antrag am 17. Juli nach Anhörung der Ausführungen von Anklage und Verteidigung ab. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, dass Bhaskaran nach seiner Freilassung am 3. Juli gegen Kautionsauflagen verstoßen habe. Sie behauptete, er habe Facebook-Nachrichten gepostet, in denen er das Ermittlungsteam herausforderte und versucht habe, öffentliche Unruhe zu stiften. Bhaskaran, ein lokaler DYFI-Funktionär, war am 16. Juni festgenommen worden. Bei dem Fall geht es um die Verbreitung eines Screenshots während des Wahlkampfs zur Lok Sabha in Vadakara, der die Kandidaten Shafi Parambil und K.K. Shailaja auf bestimmte Weise darstellte und fälschlicherweise einer anderen Person zuschrieb. In einer damit zusammenhängenden Entwicklung am selben Tag gewährte das Kozhikode Sessions Court dem DYFI-Funktionär Ribesh Ramakrishnan eine Kautionszusage unter Vorbehalt.