STF-Minister André Mendonça senkte am Donnerstag (19) die Geheimhaltungsstufe der Betrugsermittlung im Banco-Master-Fall, nachdem er von Dias Toffoli übernommen hatte. Die Entscheidung gewährt der Bundespolizei breiteren Zugang zu beschlagnahmten Materialien und erlaubt übliche Verfahren wie Vernehmungen. Dies kehrt frühere von Toffoli verhängte Einschränkungen um.
STF-Minister André Mendonça übernahm am 12. Februar 2026 die Berichterstattung bei der Betrugsermittlung im Banco-Master-Fall, nachdem Dias Toffoli wegen kontroverser Entscheidungen und enthüllter Verbindungen zu Beteiligten wie dem ehemaligen Bankier Daniel Vorcaro zurückgetreten war. In einem Beschluss vom 19. Februar senkte Mendonça die zuvor von Toffoli festgelegte Geheimhaltungsstufe von Stufe 4 (maximale Geheimhaltung) auf Stufe 3 (Standardgeheimhaltung). Er erlaubte der Bundespolizei (PF), ihre üblichen Expertise-Verfahren durchzuführen, und hob die Begrenzung auf nur vier bundespolizeiliche Kriminalexperten auf. Dadurch können mehr PF-Mitarbeiter auf die beschlagnahmten Materialien zugreifen, einschließlich etwa 100 elektronischer Geräte wie Handys. Die PF teilte mit, dass ein einzelner Experte etwa 20 Wochen für die Untersuchung der Geräte benötigen würde, was eine breitere Beteiligung rechtfertigt. Mendonça genehmigte zudem ordentliche Ermittlungsmaßnahmen wie die Vernehmung von Verdächtigen und Zeugen in PF-Einrichtungen ohne vorherige Rücksprache mit dem Berichterstatter, außer bei Amtsträgern mit Sonderforenprivilegien. „Nur die direkt an der Analyse und Durchführung der wechselseitig geteilten Verfahren beteiligten Polizeibehörden und -agenten dürfen von den eingesehenen Informationen Kenntnis nehmen“, hieß es in der Entscheidung Mendonças, der die Pflicht zur beruflichen Verschwiegenheit betonte. Zuvor hatte Toffoli die Beschlagnahmegüter und Dokumente versiegeln und zunächst im STF und dann im Büro des Generalstaatsanwalts (PGR) lagern lassen. Von Folha befragte Bundesexperten warnten, dies könne die Ermittlungen gefährden, und der Nationale Verband der Bundes-Kriminalexperten (APCF) kritisierte die Übertragung der Beweiserstellung an den PGR. Mendonça verlangte, dass jede neue damit zusammenhängende Ermittlung ausdrücklich beantragt und im Voraus von ihm geprüft werde. Die Maßnahme entspricht Forderungen der PF nach mehr Autonomie bei gleichzeitiger Beibehaltung der Kompartimentierung der Informationen zur Wahrung der Geheimhaltung.