Der Oberste Gerichtshof hat eine neue Definition des Aravalli-Gebirges akzeptiert, die es auf Landformen in 100 Metern oder mehr Höhe beschränkt. Diese Entscheidung schließt nach Einschätzung der Forest Survey of India fast 90 Prozent der Hügel von Schutzmassnahmen aus. Experten warnen, dass sie die Umweltzerstörung verschärfen könnte.
Das Aravalli-Gebirge, eines der ältesten der Welt, steht nun vor Risiken durch eine umstrittene neue Definition. Vom Zentralgouvernement am 13. Oktober vorgeschlagen und vom Obersten Gerichtshof am 20. November akzeptiert, beschränkt die Definition das Gebirge auf Landformen, die 100 Meter oder mehr über dem lokalen Relief liegen. Eine interne Bewertung der Forest Survey of India ergibt, dass dies 91,3 Prozent von 12.081 Hügeln (20 Meter oder höher) in Rajasthan ausschließen würde. Bei Berücksichtigung aller 118.575 Hügel wären über 99 Prozent ausgenommen.
Dieses Urteil widerspricht Warnungen von Sachverständigenstellen, einschließlich des vom Gericht bestellten Amicus Curiae und der Central Empowered Committee (CEC). In Teilen Rajasthans kam es zu Protesten. Die Aravallis wirken als natürliche Barriere gegen die Sande der Thar-Wüste und schützen die Luftqualität in Delhi-NCR. Sie fördern Niederschläge und spielen eine Schlüsselrolle bei der Grundwasserneubildung.
Das Gebirge umfasst 22 Wildschutzgebiete, darunter Tigerreservate in Ranthambore, Sariska und Mukundra. Arten wie Tiger, Leoparden und Faultiere gedeihen hier. Bergbau und Verstädterung haben bereits 12 große Lücken gerissen. Die Zentralregierung hat die Bundesstaaten angewiesen, neue Bergbaukonzessionen bis zur Vorlage eines nachhaltigen Bergbauplans zu stoppen, mit Ausnahmen für kritische Mineralien.
Ökologe Vijay Dhasmana erklärte: „Die Aravalli-Felsen sind stark gebrochen, verwittert und porös, sodass Regenwasser tief in den Boden eindringen kann. Diese große Reserve ist entscheidend für die Wasserversorgungssicherheit in Gegenden wie Faridabad, Gurugram und Sohna. Jede Störung bedroht die regionale Wasserversorgung.“ Der Oberste Gerichtshof sollte Umweltschutzmaßnahmen priorisieren, um das Gebirge zu schützen.