Der Rechnungshof von Minas Gerais (TCE-MG) in Brasilien hat der Landesregierung am Donnerstag (16.) untersagt, die Privatisierung von Copasa ohne ein abschließendes Gerichtsurteil zum Abschluss zu bringen. Vorbereitende Maßnahmen sind zulässig, jedoch ist die Übertragung der Aktienkontrolle oder der Start von Aktienangeboten untersagt. Jegliche weiteren Schritte erfordern eine 48-stündige Vorankündigung an das Gericht.
Der TCE-MG traf diese Entscheidung in einer Plenarsitzung nach der Stimmabgabe von Ratsmitglied Agostinho Patrus. Das Gericht genehmigte Studien, Audits sowie die Einreichung von Dokumenten bei der Wertpapieraufsicht CVM und der Börse B3, untersagte jedoch Geschäfte, die eine Änderung der Aktienkontrolle bei Copasa zur Folge hätten.
"Diese Entscheidung genehmigt nicht die Privatisierung als Ganzes, sondern nur bestimmte, rückgängig zu machende vorbereitende Stadien", erklärte Patrus in seiner von den Ratskollegen unterstützten Abstimmung.
Nach der Sitzung merkte Ratsmitglied Durval Ângelo an, dass die Veröffentlichung des Privatisierungsausschreibungsdokuments kein vorbereitender Schritt sei und daher untersagt bleibe. "Das Tempo des Prozesses hängt nun von Copasa ab. Die Angelegenheit liegt nun in den Händen des Kollegialorgans", sagte er. Die Abgeordnete Bella Gonçalves (PT) feierte den Beschluss: "Der Rechnungshof hat den kompromisslosen Vorstoß der Regierung bei Copasa gestoppt."
Die Regierung von Gouverneur Romeu Zema hält 50,3 % an Copasa und plant, 45 % zu verkaufen: 30 % an einen Referenzaktionär und 15 % über ein Bookbuilding-Verfahren. Zu den Interessenten zählen Aegea sowie Sabesp in Partnerschaft mit Equatorial. Die Aktien stiegen von 22,66 R$ im November 2024 auf 57,66 R$ am Mittwoch (15.).
Die Regierung unterstützt die Privatisierung, um liquide Mittel für die Rückzahlung von Schulden in Höhe von 180 Milliarden R$ an den Bund über das Programm Propag zu beschaffen. Die Opposition kritisiert das Vorgehen als überhastet.