Videoschiedsrichter könnten Eckbälle überprüfen

Das International Football Association Board (Ifab) hat Vorschläge für erweiterte Befugnisse der Videoschiedsrichter beschlossen. Diese umfassen Überprüfungen falscher Eckballentscheidungen und fehlerhafter Kartenvergaben, sofern das Spiel nicht verzögert wird. Die Änderungen könnten bei der Fußball-WM 2026 und in der Bundesliga ab der nächsten Saison gelten.

Bei seinem jährlichen Geschäftstreffen in London hat das Ifab den nächsten Schritt zu neuen Regelungen für Videoschiedsrichter unternommen. Künftig sollen diese bei eindeutig falschen Eckball-Entscheidungen eingreifen können, ebenso bei Gelben Karten, die als zweite Verwarnung zu einer Gelb-Roten Karte führen, und bei Karten, die dem falschen Team zugeordnet wurden. Eine Bedingung ist, dass die Überprüfung, insbesondere bei Eckbällen, das Spiel nicht verzögert. Die Verbände können die Neuerung optional einführen.

Die Vorschläge sind noch nicht endgültig und bedürfen der Bestätigung durch die Generalversammlung des Ifab am 28. Februar in Hensol, Wales. Regeländerungen treten in der Regel zum 1. Juni in Kraft. Damit könnten die erweiterten VAR-Befugnisse bei der WM 2026 in den USA, Mexiko und Kanada zum Einsatz kommen. In der Bundesliga wären sie ab der Saison 2026/27 möglich.

Zusätzlich zielen weitere Vorschläge auf eine Beschleunigung des Spiels ab. Die bestehende Acht-Sekunden-Regel für Torhüter in den Händen soll nun auch für Einwürfe und Torabstöße gelten, wobei der Schiedsrichter einen Countdown mit den Fingern anzeigt. Bei Auswechslungen müssen Spieler innerhalb von zehn Sekunden den Platz verlassen. Die Wartezeit für auf dem Platz behandelte Verletzte außerhalb des Feldes wird noch festgelegt.

Diese Initiativen stammen von der Technischen Kommission des Ifab aus dem Herbst letzten Jahres und gelten als wahrscheinlich umsetzbar. Das Ifab, das alle Weltfußballregeln festlegt, umfasst vier Fifa-Vertreter einschließlich Präsident Gianni Infantino sowie je einen Vertreter der Verbände aus England, Schottland, Wales und Nordirland.

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