Der Rechnungshof der Republik hat vor potenziellen fiskalischen Risiken gewarnt, die aus einseitigen Änderungen am Vertrag des Canal-del-Dique-Projekts entstehen könnten. In einem Schreiben an die Ministerien für Verkehr und Finanzen sowie an die ANI stellt Rechnungshofpräsident Carlos Hernán Rodríguez Becerra die Entscheidung infrage, vertragliche Bedingungen ohne vorherige Verhandlungen mit den Konzessionären zu ändern.
Das Canal-del-Dique-Projekt, das für die Karibikregion aufgrund seiner umwelt-, sozial- und wirtschaftlichen Auswirkungen von entscheidender Bedeutung ist, stößt nun auf neue Warnungen des Rechnungshofs. Die Fiskalaufsichtsbehörde hat Bedenken hinsichtlich der einseitigen Änderung einer bestehenden vertraglichen Bedingung geäußert, die per Regierungsdekret umgesetzt wurde. Dieser Schritt, angeführt von der Nationalen Infrastrukturagentur (ANI), könnte zu Rechtsstreitigkeiten, zusätzlichen Kosten und Schäden an öffentlichen Vermögenswerten führen. Rechnungshofpräsident Carlos Hernán Rodríguez Becerra hat eine Mitteilung an die Ministerien für Verkehr und Finanzen sowie an die ANI gesandt und darauf hingewiesen, dass die Agentur stets die Möglichkeit hatte, mit den Konzessionären zu verhandeln, aber sich für eine Änderung ohne Einigung entschieden hat. Laut Rechnungshof verändert dies die vereinbarten Regeln und könnte zu Moratoriums- und Vergütungszinsen führen, die die Staat-finanzen belasten. Konkret warnt er, dass solche Kosten ab Februar und Mai 2026 anfallen könnten, je nach Art der Zinsen. Ende 2025 belief sich das autonome Vermögen des Projekts auf 225,438 Millionen Dollar, wobei einige Arbeiten bereits mit Mitteln zukünftiger Fiskaljahre bezahlt wurden. Der Rechnungshof betont jedoch, dass die Verfügbarkeit von Geldern einseitige Änderungen nicht rechtfertigt, die Türen für Ansprüche wegen Vertragsbruch, Probleme beim Finanzschluss oder sogar vorzeitige Vertragsbeendigung öffnen könnten. Unter Respektierung der Autonomie der beteiligten Stellen lädt die Behörde zu einer Überprüfung der Warnungen ein, um höhere fiskalische Kosten und Rückschläge bei diesem strategischen Vorhaben zu vermeiden. Der Rechnungshof überwacht weiterhin dessen Ausführung und finanzielle Tragfähigkeit.