Kuba schlägt Pauschalvergleich für US-Eigentumsansprüche vor

Der stellvertretende kubanische Außenminister Carlos Fernandez de Cossio schlug diese Woche einen Pauschalvergleichsmechanismus für zertifizierte Ansprüche auf nach der Kubanischen Revolution verstaatlichtes Eigentum vor. Unter Rückgriff auf internationale Präzedenzfälle zielt der Ansatz darauf ab, den ältesten Streitfall der westlichen Hemisphäre beizulegen und möglicherweise das US-Embargo zu beenden. Experten wie Richard Feinberg haben bereits praktikable Entschädigungspläne skizziert.

Die US Foreign Claims Settlement Commission zertifizierte fast 6.000 legitime Ansprüche im Wert von 1,9 Milliarden US-Dollar für Eigentum, das zwischen 1959 und 1961 von der kubanischen Regierung verstaatlicht wurde. Mit einer einfachen jährlichen Verzinsung von 6 % übersteigt die Schuld laut Bloomberg-Schätzungen 9 Milliarden US-Dollar; bei Anwendung der Zinssätze für US-Staatsanleihen belaufen sich die seit 1960 aufgelaufenen Zinsen auf etwa 5,1 Milliarden US-Dollar. Mehr als 5.000 individuelle Ansprüche – 85 % der Gesamtzahl – machen lediglich 229 Millionen US-Dollar aus, während 899 Unternehmen 88 % des Wertes halten, darunter Großkonzerne wie ITT, Exxon und Texaco. Die zehn größten Ansprüche belaufen sich auf insgesamt fast 960 Millionen US-Dollar, darunter die Cuban Electric Company und Zuckerunternehmen. Der stellvertretende Außenminister Carlos Fernandez de Cossio schlug diese Woche den ursprünglichen Pauschalmechanismus der Kommission vor: Die Regierungen verhandeln einen Gesamtbetrag aus, den Kuba an das US-Finanzministerium zur anteiligen Verteilung an die Anspruchsberechtigten zahlt. Kuba hat ähnliche Abkommen mit Kanada (1980), dem Vereinigten Königreich (1978), Frankreich (1967), Spanien (1967) und der Schweiz (1967) unterzeichnet. Der Brookings-Ökonom Richard Feinberg errechnete 2015, dass die Rückzahlung des Kapitals ohne Zinsen über einen Zeitraum von zehn Jahren jährlich 190 Millionen US-Dollar erfordern würde – das entsprach damals 3,4 % der kubanischen Warenexporte. Für Privatpersonen würde eine Obergrenze von 1 Million US-Dollar pro Anspruch die Kosten auf 171 Millionen US-Dollar oder weniger als 18 Millionen US-Dollar jährlich senken und 85 % der Fälle lösen. Unternehmen könnten sich dem globalen Abkommen anschließen oder separat verhandeln, wenngleich Feinberg auf Kubas Glaubwürdigkeitsprobleme bei Gläubigern seit den Verstaatlichungen hinweist. Mögliche Finanzierungsquellen sind Exporterlöse, eine Tourismusabgabe von 50 US-Dollar pro Besucher, die jährlich 50 bis 100 Millionen US-Dollar einbringen könnte, sowie der Wiedereintritt in Gremien wie den IWF und die Weltbank.

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