Das Delhi High Court ist in ein öffentliches Interessengerichtsverfahren eingeschritten, das eine Senkung der GST-Sätze für Luftreiniger von 18 auf 5 Prozent verlangt und fragt, warum diese nicht als Medizinprodukte klassifiziert werden können. Das Gericht drängte den GST-Rat, dringend zusammenzukommen, um das Problem inmitten der schweren Luftverschmutzungskrise in Delhi anzugehen. Der Leitartikel argumentiert jedoch, dass solche Entscheidungen in den gesetzgeberischen Zuständigkeitsbereich des GST-Rats fallen, nicht in den der Justiz.
Indische Gerichte wurden gelegentlich beschuldigt, gerichtliche Übergriffe zu begehen, indem sie in legislative oder exekutive Bereiche eingreifen, was Bedenken hinsichtlich der Gewaltenteilung aufwirft, die in der Verfassung verankert ist. In einem jüngsten Beispiel befasste sich das Delhi High Court letzte Woche mit einem Public-Interest-Litigation (PIL), das eine Senkung der Mehrwertsteuer (GST) auf Luftreiniger und HEPA-Filter von 18 auf 5 Prozent forderte. Das Gericht fragte, warum ein GST-Satz von 5 Prozent „nicht gewährt werden könne“, indem diese Artikel als „Medizinprodukte“ klassifiziert werden, und drängte den GST-Rat angeblich, bald zusammenzukommen, möglicherweise virtuell, um über die Angelegenheit zu beraten.
Die Zentralregierung hat hervorgehoben, dass diese richterliche Einmischung den ordnungsgemäßen legislativen Prozess umgehen könnte. GST-Sätze werden vom GST-Rat festgelegt, einem verfassungsrechtlichen Gremium mit Vertretern der Zentralregierung und der Bundesstaaten, das eine Dreiviertelmehrheit für Entscheidungen benötigt. Weder die Zentralregierung noch die Bundesstaaten allein, und sicherlich nicht die Gerichte, können diese Sätze einseitig ändern.
Die Luftverschmutzung in Delhi stellt eine öffentliche Gesundheitsnotlage dar, die zu wiederholten Interventionen des Obersten Gerichts geführt hat, um Umweltreformen zu fordern, einschließlich eines willkommenen Wiederaufnahmeverfahrens im Aravalli-Fall. Während eine Steuersenkung den Zugang zu Luftreinigern verbessern könnte, betont der Leitartikel, dass dies nicht in den Zuständigkeitsbereich der Justiz fällt. Der Staat muss umfassende, langfristige Strategien zur Bekämpfung der Verschmutzung verfolgen, anstatt die Verantwortung durch Steuersenkungen auf Individuen abzuwälzen. Die Gerichte spielen eine entscheidende Rolle in der Umweltführung, sollten aber fiskalpolitische Entscheidungen nicht beeinträchtigen.