Ärztepräsident Reinhardt kritisiert Apotheken-Reform und fordert Prävention

Im Interview mit der RND spricht Bundesärztepräsident Klaus Reinhardt über die hohen Arztbesuche in Deutschland, die er nicht allein auf Patientenverhalten zurückführt. Er warnt vor der geplanten Verschreibungsbefugnis für Apotheker und plädiert für eine Zuckersteuer sowie Handyverbote in Schulen. Zudem unterstützt er eine Neuregelung der Suizidhilfe mit strengen Schutzkonzepten.

Klaus Reinhardt, seit Mitte 2019 Präsident der Bundesärztekammer und Vertreter von über 400.000 Ärztinnen und Ärzten, äußert sich in einem RND-Interview zu mehreren Gesundheitsthemen. Der 65-jährige Allgemeinmediziner aus Bielefeld kritisiert die Pläne der Gesundheitsministerin Nina Warken, Apothekern die Verschreibung rezeptpflichtiger Medikamente ohne ärztliche Konsultation zu ermöglichen. 'Das ist ein gefährlicher Irrweg', sagt er, da dies ärztliche Expertise, Patientenkenntnis und vertrauliche Gespräche erfordere, die am Verkaufstresen nicht möglich seien.

Zur hohen Zahl der Arztkontakte betont Reinhardt, dass das Vergütungssystem eine Rolle spiele: 'Wer Fälle bezahlt, bekommt Fälle.' Er fordert eine Umgestaltung der Honorierung, um Missbrauch zu vermeiden, was Zeit und Experten wie Spieltheoretiker benötige. Für bessere Einhaltung von Behandlungspfaden schlägt er spürbare Eigenanteile bei Missbrauch vor, etwa bei unberechtigten Notaufnahmebesuchen ohne Rücksprache mit der 116117.

In der Prävention plädiert Reinhardt für höhere Abgaben auf Zucker, Tabak und Alkohol, da Deutschland im Public Health Index auf Platz 17 von 18 Ländern liege. Er warnt vor einer 'riesigen Welle von Diabetikern' durch Bewegungsmangel und ungesunde Ernährung bei Kindern. Die Mehreinnahmen könnten verbindlichen Gesundheitsunterricht finanzieren, inklusive Mediennutzung.

Ein Sozial-Media-Verbot wie in Australien lehnt er ab, fordert aber Handyfreie Schulen: 'Die Schule muss ein geschützter Ort für Lernen und soziale Begegnung sein.' Lehrer berichten von mehr Interaktion bei Verboten.

Zur Suizidhilfe unterstützt er eine Neuregelung nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil von 2020, um den 'ungeregelten Zustand' zu beenden. Er kennt einen Fall, in dem ein Mann mit behandelbarer Depression über einen Sterbehilfeverein starb. Die Mitwirkung von Ärzten sei keine ärztliche Aufgabe, doch ein Schutzkonzept müsse den Wunsch als frei und dauerhaft sicherstellen und Suizidprävention fördern. Die Kammer werde keine Liste bereitstellender Ärzte veröffentlichen.

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