Der Oberste Gerichtshof Kenias hat entschieden, dass registrierte Mobiltelefonnummern personenbezogene Daten sind, die durch die Verfassung geschützt sind und nicht ohne die Zustimmung des Eigentümers deaktiviert oder neu zugewiesen werden können. Die Entscheidung von Richter Lawrence Mugambi folgt auf eine im Juni 2024 eingereichte Petition, die darauf abzielte, Telekommunikationsunternehmen angesichts zunehmender Betrugsfälle von der Wiederverwendung von Nummern abzuhalten.
Am 19. März 2026 entschied Richter Lawrence Mugambi, dass registrierte Handynummern digitale Identifikatoren sind, die Informationen mit den privaten Angelegenheiten einer Person verknüpfen. Er berief sich auf Artikel 31 (c) und (d) der Verfassung, die das Recht schützen, dass private Informationen nicht unnötig offengelegt werden. Das Gericht wies darauf hin, dass diese Nummern häufig Daten enthalten, die Aufschluss über finanzielle, soziale und persönliche Aktivitäten geben, was ihren Schutz im digitalen Zeitalter unerlässlich macht. Es wies das Büro des Generalstaatsanwalts an, innerhalb von sechs Monaten Maßnahmen zum Schutz der mit den registrierten Nummern verbundenen digitalen Identitäten zu ergreifen. In der im Juni 2024 eingereichten Petition wurde argumentiert, dass die Neuzuweisung von deaktivierten, aber zuvor registrierten Nummern die Privatsphäre der Nutzer gefährdet, da sensible Daten ohne Zustimmung an Dritte weitergegeben werden. Die Petenten forderten eine Erklärung, dass solche Nummern Teil einer persönlichen digitalen Identität sind, ähnlich wie eine nationale ID, ein Reisepass oder ein Führerschein. Der Fall machte auf die Risiken für inhaftierte Personen aufmerksam, deren Nummern aufgrund längerer Nichtnutzung verfallen können. Der Richter legte fest, dass die Rückübertragung die informierte und überprüfbare Zustimmung des früheren Inhabers erfordert oder erst nach einer angemessenen Frist nach öffentlicher Bekanntmachung und dokumentiertem Nachweis, dass der ursprüngliche Inhaber nicht kontaktiert werden kann oder seine Rechte aufgegeben hat. Technische Sicherheitsvorkehrungen müssen außerdem verhindern, dass die Daten des früheren Eigentümers während der Rückübertragung unbefugt offengelegt werden.