Die Regierung will Staatsanwälte verpflichten, bei Straftaten von Ausländern, die über eine Geldstrafe hinausgehen, die Ausweisung zu beantragen. Der Vorschlag stößt auf Kritik vonseiten der Opposition und der Staatsanwaltschaft, doch Migrationsminister Johan Forssell verteidigt ihn als notwendigen Schutz für Kriminalitätsopfer.
Der Vorschlag der Regierung sieht vor, dass Staatsanwälte in allen Fällen, in denen das Strafmaß über eine Geldstrafe hinausgeht, eine Ausweisung fordern müssen. Die Regeln sollen am 1. September in Kraft treten, die Abstimmung im Parlament ist für den 15. Juni angesetzt. Migrationsminister Johan Forssell (M) erklärt, das derzeitige System versage gegenüber den Opfern von Straftaten.
– Es ist ein Skandal, dass frühere Regierungen nichts dagegen unternommen haben, aber jetzt handeln wir, sagt er.
Mehrere Fälle haben für Aufsehen gesorgt, darunter zwei palästinensische Brüder, die wegen Vergewaltigung verurteilt wurden. Der ältere Bruder wird lebenslang ausgewiesen, während der jüngere bleiben darf, da der Staatsanwalt keine Ausweisung beantragt hatte. Die Staatsanwaltschaft lehnt den Vorschlag ab und argumentiert, dass dadurch in Fällen, in denen eine Ausweisung nicht möglich sei, leere Drohungen ausgesprochen würden.
– Uns in eine Lage zu versetzen, in der wir die Frage der Ausweisung nur weiterreichen, ist eine Abkehr von der Rolle, die wir im Rechtsstaat einnehmen sollen, sagt Oberstaatsanwalt Lennart Guné.
Die Zentrumspartei und andere beratende Gremien möchten den Staatsanwälten den Ermessensspielraum bei der Beantragung von Ausweisungen belassen. Laut einer Untersuchung von Expressen zu Verurteilungen im Jahr 2024 verzichteten Staatsanwälte in etwa 30 Prozent der Vergewaltigungsfälle mit ausländischen Tätern darauf, eine Ausweisung zu fordern.