In seiner Prüfung des schwedischen Regierungsentwurfs vom Januar zur Verschärfung des Jugendstrafrechts – einschließlich Senkung des Strafmündigkeitsalters auf 13 Jahre und Verlängerung der Kindhaft – kritisiert das Lagrådet die Hafterweiterung von drei auf fünf Monate scharf als unvereinbar mit dem UN-Kinderrechtsübereinkommen. Es weist auch auf Verfahrensmängel bei der Gesetzesvorbereitung hin.
Die Stellungnahme des Lagrådets, veröffentlicht im Februar 2026, zielt auf zentrale Elemente des Regierungsentwurfs ab, der die Untersuchung schwerer Straftaten durch Minderjährige unter 18 verbessern soll. Der Vorschlag, der am 26. Januar erstmals zusammen mit der Senkung des Strafmündigkeitsalters von 15 auf 13 Jahre bei Delikten wie Mord und Explosionen angekündigt wurde, sieht auch mehr Zwangsmaßnahmen und längere Untersuchungshaft vor. n nDie Expertensachverständigen erklären: „Eine solche Verlängerung kann nicht als vereinbar mit der Anforderung des UN-Kinderrechtsübereinkommens angesehen werden, dass Kinder nur für die kürzest mögliche angemessene Dauer der Freiheit beraubt werden.“ Sie argumentieren, dass sie die Untersuchung komplexer Straftaten nicht verbessern werde, und empfehlen, die Vorschrift abzulehnen. n nZusätzlich bemerkt das Lagrådet, dass der Altersabsenkungsaspekt – der für 13- und 14-Jährige gelten soll – in den Konsultationen unzureichend behandelt wurde, was gegen die Vorbereitungsregeln in Schwedens Regierungsform verstößt. Dies rechtfertigt die Opposition gegen die Umsetzung weiter. n nSchweden, das das UN-Übereinkommen ratifiziert hat, priorisiert Kindesrechte und minimale Freiheitsentziehung. Der Gesetzentwurf steht nun vor diesen Hürden vor einer möglichen parlamentarischen Debatte.