Ab heute dürfen in Deutschland mehr Produkte als Marmelade bezeichnet werden. Eine neue Verordnung des Bundesagrarministeriums setzt eine EU-Richtlinie um und bringt auch Änderungen bei der Honigkennzeichnung.
Bisher durften laut EU-Recht nur Zitrusfruchtprodukte als Marmelade verkauft werden. Alle anderen Fruchtaufstriche mussten als Konfitüre etikettiert werden. Die EU hatte die Frühstücksrichtlinie vor zwei Jahren geändert.
Mit der neuen nationalen Verordnung gilt ab dem 13. Juni 2026 die erweiterte Bezeichnung. Zitrusmarmelade muss nun als Zitrusmarmelade oder mit dem konkreten Fruchtnamen gekennzeichnet werden. Die ursprüngliche Regelung ging auf britische Verhandlungen zurück.
Auch bei Honig gibt es neue Vorgaben. Gläser mit mehreren Ursprungsländern müssen diese nun in absteigender Reihenfolge mit Gewichtsanteilen in Prozent angeben. Honig, der vor dem Stichtag abgefüllt wurde, darf noch verkauft werden.