Die Assistance publique-Hôpitaux de Paris hat die Sanktion gegen eine Krankenschwester geändert die eine OP-Haube in allen Situationen trug und sie für acht Monate suspendiert nach einem Eilverfahren. Das Gericht hatte ihre anfängliche Entlassung für unverhältnismäßig befunden und ihre Wiedereinstellung angeordnet. Laut ihrem Anwalt hat sie nie religiöse Motive geltend gemacht.
Madjouline B., Krankenschwester im Pariser Krankenhaus Pitié-Salpêtrière seit 2018, wurde am 10. November 2025 entlassen weil sie täglich eine OP-Haube trug die normalerweise nur im Operationssaal oder auf der Intensivstation vorgesehen ist. Die Leitung der Assistance publique-Hôpitaux de Paris (AP-HP) warf ihr wiederholten Tragen und Verweigerung des Abnehmens in allen Lagen vor. In einem Eilverfahren erlangte die Krankenschwester Anfang Januar ein Urteil des Verwaltungsgerichts Paris das ihre Entlassung aussetzte. Der beauftragte Richter erkannte einen Verstoß an der eine Disziplinarmaßnahme rechtfertigte hielt die Kündigung aber für unverhältnismäßig zur Verfehlung. Er ordnete ihre Wiedereinstellung innerhalb eines Monats an. Die AP-HP hatte erklärt sie werde ihre Entscheidung anpassen um Verhältnismäßigkeit zu wahren. Dennoch wurde Madjouline B. nicht wiedereingestellt und erhielt Anfang der Woche einen Brief über eine achtmonatige Suspendierung wegen wiederholten Tragens einer Kopfbedeckung und Verweigerung des Abnehmens. Diese Maßnahme wurde von Mediapart aufgedeckt und von einem Sprecher der AP-HP gegenüber AFP bestätigt: „Das Eilverfahren erkannte den Verstoß an hielt die Sanktion aber für unverhältnismäßig; sie wurde angepasst.“ Blandine Chauvel Personalvertreterin von Sud Santé kritisierte die Sanktion. Der Anwalt der Krankenschwester Me Lionel Crusoé bedauerte: „Der Richter hatte die Wiedereinstellung meiner Mandantin angeordnet; die AP-HP hat es nie getan und eine neue Ausschließung verhängt.“ Seinemnach hat Madjouline B. nie religiöse Zugehörigkeit behauptet und betrachtete die Haube als Teil „ihres Privatlebens“.