Der Oberste Bundesgerichtshof (STF) Brasiliens prüft das Verfahren zur Nachfolge des Gouverneurs von Rio de Janeiro nach dem Rücktritt von Cláudio Castro, wobei die Stimmen zwischen direkten und indirekten Wahlen gespalten sind. Nachdem das TSE im März indirekte Wahlen bestätigt hatte, schlugen die Richter Cristiano Zanin und Alexandre de Moraes vor, die Wahl mit der allgemeinen Wahl im Oktober zusammenzulegen und den Interims-Gouverneur Ricardo Couto im Amt zu belassen. Die Abstimmung ist bei einem Stand von 1:1 unterbrochen und wird am Donnerstag (9. April) fortgesetzt.
Das STF-Verfahren, das am Mittwoch (8. April) begann, entscheidet darüber, ob die Wahl zur Nachfolge des Gouverneurs von Rio de Janeiro – ausgelöst durch den Rücktritt von Cláudio Castro (PL) kurz vor einem Wählbarkeitsurteil des TSE – direkt oder indirekt erfolgen wird. Dies folgt auf die Bestätigung indirekter Wahlen durch die gesetzgebende Versammlung des Bundesstaates (Alerj) vom 25. März durch das TSE.
Berichterstatter Cristiano Zanin stimmte für direkte Wahlen und bezeichnete den Rücktritt als Manöver, um die Wahl in die von der PL dominierte Alerj zu verlagern. Luiz Fux widersprach und bevorzugte aufgrund der Kosten von über 100 Millionen R$ sowie der Nähe zu den Wahlen im Oktober indirekte Wahlen.
"Cláudio Castros Rücktritt zielte offensichtlich darauf ab, das Urteil des TSE zu umgehen", sagte Zanin. Alexandre de Moraes signalisierte Unterstützung für Zanin und verwies auf eine Resolution des TSE zur Zusammenlegung mit der ordentlichen Wahl im Oktober.
Zanin schlug vor, die Nachwahl mit der im Oktober zusammenzulegen, wobei der Präsident des TJ-RJ, Ricardo Couto, bis dahin als Interims-Gouverneur fungieren solle. "Wir müssen Coutos fortgesetzte Rolle definieren", bemerkte er. Der Anwalt der PSD-RJ, Gustavo Schmidt, sprach sich für Couto aus, um die Fairness der Wahl zu gewährleisten.
Da der Alerj nach der Amtsenthebung von Rodrigo Bacellar ein Präsident fehlt, steht Couto an nächster Stelle der Nachfolge. Die Abstimmung wird am Donnerstag fortgesetzt.