TEPJF weist INE an, Einsatz der Abkürzungen CSP bei Parteiregistrierung zu prüfen

Das Wahlgericht des Föderationsgerichtshofs (TEPJF) hat den Beschluss des INE zur Ablehnung einer Beschwerde über die Abkürzungen CSP, die von der Organisation Construyendo Sociedades de Paz zur Registrierung als politische Partei verwendet werden, aufgehoben. Diese Maßnahme befasst sich mit der Übereinstimmung mit den Initialen der Präsidentin Claudia Sheinbaum Pardo. Das TEPJF wies das INE an, den Fall gründlich zu prüfen und vorläufige Schutzmaßnahmen anzuwenden.

Am 20. Februar hob die Oberkammer des Wahlgerichts des Föderationsgerichtshofs (TEPJF) einstimmig die Ablehnung durch die Technische Einheit für Wahlstreitigkeiten (UTCE) des Nationalen Wahlinstituts (INE) bezüglich einer Beschwerde der Präsidentin Claudia Sheinbaum Pardo auf. Die Beschwerde richtet sich gegen die Verwendung der Abkürzungen „CSP“ durch die Organisation Construyendo Sociedades de Paz, die sich als nationales politisches Partei etablieren möchte und mit den Initialen der Präsidentin übereinstimmt. Das INE hatte zuvor Schutzmaßnahmen abgelehnt, die die Organisation zum Namensänderung oder Verzicht auf diese Abkürzungen verpflichten würden, und beschränkte sich auf eine formelle Überprüfung ohne Bewertung potenzieller Beeinträchtigungen der Rechte Dritter. Das TEPJF kritisierte auf Vorschlag des Richters Felipe Alfredo Fuentes Barrera diesen Mangel an umfassender Analyse und wies das INE an, über alle Elemente der Beschwerde zu entscheiden, einschließlich des Antrags auf Schutzmaßnahmen. Als Schutzmaßnahme muss die Organisation ihren vollständigen Namen verwenden und von „CSP“ absehen, bis das INE entscheidet. Dies ist der dritte Versuch der Sozialen Begegnungspartei (PES), eine Partei zu werden, unter Leitung des Morena-Pluralabgeordneten Hugo Éric Flores. Präsidentin Sheinbaum erklärte in ihrer morgendlichen Pressekonferenz am vorangegangenen Freitag: „Wie kann eine Organisation die Abkürzungen der Präsidentin verwenden? [...] Das kann nicht verwendet werden.“ Sie versicherte, dass die Bundesregierung alle rechtlichen Mittel einsetzen werde, um zu verhindern, dass die PES ihre Initialen in dieser neuen Einheit verwendet. Das TEPJF betonte, dass sein Beschluss das Urteil über den Sachverhalt nicht vorwegnimmt, das das INE in erster Instanz zu fällen hat.

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