Die EU-Kommission will den illegalen Waffenhandel eindämmen, indem sie einheitliche Mindesthöchststrafen in allen 27 Mitgliedstaaten einführt. Für den Handel mit illegalen Waffen sollen bis zu acht Jahre Haft gelten, für Besitz fünf Jahre. Die Initiative bereitet sich auf mögliche Risiken nach dem Ende des Kriegs in der Ukraine vor.
Europa weist derzeit einen Flickenteppich aus 27 unterschiedlichen Waffengesetzen auf, was Kriminellen Schlupflöcher für den illegalen Waffenhandel bietet. Am Donnerstag hat die EU-Kommission einen Vorschlag vorgelegt, um dies zu ändern. Sie fordert EU-weite Mindesthöchststrafen: Für den illegalen Waffenhandel mindestens acht Jahre Freiheitsstrafe, für den Besitz illegaler Waffen und Munition mindestens fünf Jahre. Das Entfernen der eingravierten Nummer auf einer Waffe soll mit mindestens vier Jahren bestraft werden.
Bisher variieren die Strafen stark zwischen den Ländern. In Deutschland beträgt die Höchststrafe für illegalen Waffenhandel und -besitz fünf Jahre. In Zypern wurden im Dezember 2025 eine Mutter und ihr Sohn zu je zwölf Jahren Haft verurteilt, weil sie den Import von Schusswaffen und Munition versucht hatten.
Die Richtlinie richtet sich auch auf das potenzielle Ende des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine aus. „Ein mögliches Ende des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine kann auch neue Risiken bringen, weil kriminelle Netzwerke versuchen werden, daraus Profit zu schlagen“, sagte EU-Kommissar Magnus Brunner dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Darauf müssen wir vorbereitet sein – auch auf einen möglichen Anstieg des illegalen Waffenhandels.“ Experten befürchten, dass Waffen unklarer Herkunft in Europa zirkulieren werden, zusätzlich zu den über 600.000 in der EU als gestohlen oder verloren gemeldeten Schusswaffen.
Besonders adressiert wird der Missbrauch neuer Technologien. „Für neue Technologien, wie 3D-Drucker, die für die illegale Produktion von Schusswaffen missbraucht werden, brauchen wir EU-weit neue Regeln“, betonte Brunner. Er schlägt Strafen von bis zu zwei Jahren für den 3D-Druck von Waffenteilen und die Verbreitung entsprechender Baupläne vor. In Deutschland und anderen EU-Staaten ist derzeit nur der Besitz solcher Waffen strafbar, nicht die Verbreitung der Pläne. Im Vergleich drohen in Kanada bis zu zehn Jahren und in Australien bis zu 14 Jahren Haft.
Eine Analyse des Thinktanks des EU-Parlaments hebt hervor, dass 3D-Druck-Technologien sich rasch weiterentwickelt haben, von einfachen Pistolen bis zu halbautomatischen Maschinengewehren. Diese „Geisterwaffen“ ohne Seriennummern sind für Sicherheitsbehörden schwer nachzuverfolgen und bergen ein hohes Risiko.