Arbeitsminister Yassierli hat die Verordnung des Arbeitsministeriums (Permenaker) Nr. 7 von 2026 zur Fremdvergabe von Arbeiten erlassen. Die neuen Regeln beschränken die Rekrutierung von Vertragsarbeitern auf bestimmte Sektoren, um die Angestellten besser zu schützen. Die Verordnung wurde kurz vor dem Tag der Arbeit am 1. Mai 2026 veröffentlicht.
Die Permenaker Nr. 7 von 2026 folgt auf das Urteil des Verfassungsgerichts Nr. 168/PUU-XXI/2023, welches Beschränkungen für das Outsourcing von Arbeiten anordnete. Yassierli erklärte: „Diese Permenaker ist eine Folge des Urteils des Verfassungsgerichts Nr. 168/PUU-XXI/2023, das Beschränkungen für Outsourcing-Arbeiten vorschreibt.“
Die Regeln beschränken das Outsourcing auf Reinigungsdienste, die Bereitstellung von Speisen und Getränken, Sicherheitsdienste, Fahrer- und Personentransportdienste, operative Unterstützungsdienste sowie unterstützende Tätigkeiten in den Bereichen Bergbau, Öl und Gas sowie Elektrizität.
Nutzerunternehmen müssen schriftliche Verträge abschließen, in denen die Art der Arbeit, die Dauer, der Standort, die Anzahl der Arbeiter, der Arbeitsschutz sowie die Rechte und Pflichten der Parteien festgelegt sind. Outsourcing-Firmen müssen die Arbeitnehmerrechte erfüllen, einschließlich Löhne, Überstunden, Urlaub, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (K3), soziale Sicherheit, religiöse Feiertagszulagen und Kündigungsrechte.
Yassierli fügte hinzu: „Mit dieser Permenaker bekräftigt die Regierung ihr Engagement für die Förderung harmonischer, transformativer und gerechter Arbeitsbeziehungen im Geiste einer fortschrittlichen Industrie und wohlhabender Arbeitnehmer.“ Die Verordnung sieht Sanktionen bei Verstößen vor und fordert die Interessenvertreter dazu auf, diese verantwortungsbewusst einzuhalten.