Das Berufungsverfahren von Marine Le Pen im Fall der Parlamentsassistenten des Rassemblement national (RN) beginnt am Dienstag, 13. Januar, in Paris und läuft bis zum 12. Februar. In erster Instanz zu vier Jahren Haft, davon zwei unbedingte, sowie fünf Jahren sofortiger Unwahlbarkeit verurteilt, riskiert die RN-Chefin, dass ihre politische Zukunft vor der Präsidentschaftswahl 2027 gefährdet wird. Jordan Bardella, RN-Präsident, bekräftigte am Vorabend der Verhandlung seinen vollen Rückhalt für Marine Le Pen.
Der Fall der Parlamentsassistenten des Front national (FN, 2018 in Rassemblement national bzw. RN umbenannt) geht auf Praktiken von 2004 bis 2016 zurück, bei denen Assistenten, die vom Europäischen Parlament bezahlt wurden, politische Aufgaben in Frankreich ausübten – ein systematischer Missbrauch öffentlicher Gelder. Das Verfahren erster Instanz fand vom 30. September 2024 vor dem Pariser Strafgericht statt und endete am 31. März 2025 mit einem Urteil. Marine Le Pen als RN-Chefin und Europaabgeordnete wurde der Veruntreuung und Beihilfe schuldig gesprochen, zu vier Jahren Haft verurteilt, davon zwei unbedingte mit Fußfessel, einer Strafe von 100.000 Euro sowie fünf Jahren Unwahlbarkeit mit sofortiger Vollstreckung, was sie am Wählen und Kandidieren hindert. Dreizehn Angeklagte, darunter Marine Le Pen, Louis Aliot und Julien Odoul, haben Berufung eingelegt. Von den ursprünglich 25 Angeklagten wurde einer freigesprochen, 11 legten keine Berufung ein. Die Staatsanwaltschaft legte keinen Nebenantrag, wodurch der Umfang der erneuten Prüfung eingeschränkt ist. Le Pens Verteidigung zielt auf Freispruch ab oder mindestens eine Unwahlbarkeit von höchstens zwei Jahren. „Es gibt nur eine Verteidigungslinie: die Wahrheit sagen. Das ist meine Strategie. Die Wahrheit sagen, wie in erster Instanz, in der Hoffnung, in Berufung besser gehört zu werden“, sagte Le Pen. Am Vorabend des Prozesses stellte Jordan Bardella am 12. Januar seine Neujahrsgrüße vor der Presse vor und bekräftigte seinen „totalen Rückhalt“ für Marine Le Pen. „Sie wird ihre Unschuld nachweisen“, betonte er und fügte hinzu, eine erneute Unwahlbarkeitsstrafe sei „tief besorgniserregend für die Demokratie“, da sie die französischen Wähler um eine Kandidatin brächte, die zweimal in die Stichwahl kam und Umfragen anführt. Bardella, der nicht für das Präsidentenamt, sondern für das Amt des Premierministers kandidieren wird, betont, es gebe „keinen politischen Unterschied“ zwischen ihnen, und er verfolge den Fall genau, ohne teilzunehmen. Le Pen erklärte, bei bestätigter Unwahlbarkeit werde sie „offensichtlich nicht“ 2027 kandidieren, aber sie täte es „wenn sie kandidieren könnte“, mit einer „kleinen Hoffnung“. Das Berufungsurteil wird nicht vor Sommer 2026 erwartet und lässt ihre politische Zukunft ungewiss.