Union und SPD wollen die telefonische Krankschreibung abschaffen und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Fehltag vorschreiben. Ärztevertreter und Ökonomen kritisieren die Pläne als Symbolpolitik.
Bundeskanzler Friedrich Merz begründete die Vorhaben mit zu hohen Krankenständen. Künftig soll die Pflicht zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits ab dem ersten Krankheitstag gelten, während die seit Ende 2023 mögliche telefonische Krankschreibung abgeschafft werden soll. Beide Maßnahmen sollen im Gesetzgebungsverfahren noch konkret ausgestaltet werden.
Nicola Buhlinger-Göpfarth vom Hausärztinnen- und Hausärzteverband bezeichnete die Änderungen als reine Symbolpolitik. Sie forderte stattdessen ein Vorgehen gegen Anbieter von Videosprechstunden, die aggressiv mit schnellen Krankschreibungen werben.
Ökonom Daniel Graeber vom DIW warnte, eine Attestpflicht ab dem ersten Tag könne Ansteckungsrisiken erhöhen. Eine YouGov-Umfrage ergab, dass 59 Prozent der Befragten gegen die frühere Attestpflicht sind.