Das Bundeswirtschaftsministerium hat bekannt gegeben, dass Industrieunternehmen 2026 für einen Verfahrensschritt sowohl den Industriestrompreis als auch die Strompreiskompensation in Anspruch nehmen können. Die Ausnahme wurde von der EU-Kommission genehmigt.
Ministerin Katherina Reiche erklärte, ihr Ministerium habe die Brüsseler Behörde von der Notwendigkeit der Ausnahme überzeugt. Normalerweise verbietet das EU-Beihilferecht eine Doppelförderung.
Allein im Jahr 2026 wird der Bundeshaushalt durch die Subventionen mit mehr als 30 Milliarden Euro belastet. Viele energieintensive Unternehmen begrüßen die Regelung, da sie im internationalen Wettbewerb stehen.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil wird erwartet, die entstehenden Mehrkosten zu übernehmen. Die Maßnahme deckt nach Angaben des Ministeriums strukturelle Probleme in der Industrie ab.