Die schwarz-rote Koalition hat sich auf eine Reform des Heizungsgesetzes verständigt. Vermieter sollen künftig die Hälfte der Kosten für Bio-Brennstoffe tragen. Der Einsatz solcher Brennstoffe wird ab 2029 für neue Heizungen verpflichtend.
Die Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD hat den Streit um die Reform des Heizungsgesetzes beigelegt. Laut einem Papier, auf das sich die Koalition verständigt hat, teilen sich Mieter und Vermieter hälftig die Kosten für grüne Brennstoffe wie Biomethan bei neu eingebaute Heizungsanlagen. Auch Entgelte für die Gasnetznutzung und CO₂-Kosten werden paritätisch aufgeteilt.
Ab dem 1. Januar 2029 ist der Einsatz biogener Brennstoffe – hergestellt aus nachwachsenden Rohstoffen, tierischen Reststoffen oder grünem Wasserstoff – für neue Heizungen Pflicht. Der Anteil beginnt mit zehn Prozent und steigt in drei Stufen in den Folgejahren. Für bestehende Heizungen gilt ab 2028 eine Grüngasquote, die bis 2040 in einer „Bio-Treppe“ mit vier Stufen ansteigt.
Das Handelsblatt berichtete aus Koalitionskreisen von der Einigung. Kritiker sehen darin trotz versprochener Lockerungen weiterhin Belastungen für Vermieter bei fossilen Heizungen.