Richter erklärt Mileis Dekret zur Aussetzung des Behindertennotstands für ungültig

Ein Bundesrichter in Campana hat das präsidentielle Dekret zur Aussetzung des Behindertennotstandsgesetzes für ungültig erklärt und dessen sofortige landesweite Anwendung angeordnet. Das Urteil weist die fiskalischen Argumente der Regierung zurück und betont den Schutz vulnerabler Rechte. Die Exekutive kündigte an, Berufung einzulegen.

Am Freitag, dem 12. Dezember 2025, urteilte Bundesrichter Adrián González Charvay am Bundesgericht Campana zugunsten einer kollektiven Amparo-Klage von Familien und Behindertenverbänden. Er erklärte die durch das Präsidialdekret 681/2025 verhängte Aussetzung für ungültig, unter dem Präsident Javier Milei das Gesetz 27.793 verkündet, aber ausgesetzt hatte, mit Verweis auf fehlende spezifische Mittel. Das Gesetz, vom Kongress im Juli 2024 genehmigt, erklärt bis Ende 2027 einen Behindertennotstand. Nach einem präsidentiellen Veto, das der Senat im September 2024 mit 63 Ja- gegen 7 Nein-Stimmen ablehnte, griff die Regierung zu dieser Maßnahme, um die Vollziehung zu verhindern. Der Richter argumentierte, die Verfassung verpflichte die Exekutive, das Gesetz bedingungslos zu verkünden und umzusetzen, und die Aussetzung verletze legislative Befugnisse, indem sie ein Gesetz niederen Verordnungen unterordne. González Charvay wies die fiskalischen Bedenken des Gesundheitsministeriums zurück, das vor Gefahren für das Haushaltsgleichgewicht warnte. Er verwies darauf, dass die Regierung seit Dezember 2023 über 19 Haushaltsumwidmungen für andere Zwecke vorgenommen habe, genehmigt vom Kongress für den Kabinettschef. Das Urteil beruft sich auf Rechtsprechung des Obersten Gerichts und des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte, die Rückschritte bei Sozialrechten verbieten und einen verstärkten Schutz für Menschen mit Behinderung, insbesondere Kinder und Ältere, fordern. Der Richter ordnete die sofortige landesweite Anwendung des Gesetzes an, verurteilte den nationalen Staat zu Kosten und verlangte die Veröffentlichung im öffentlichen Register kollektiver Verfahren. Die Regierung bestätigte, vor dem Bundesappellationsgericht San Martín Berufung einzulegen, da das Urteil exekutive Befugnisse verletze und das fiskalische Gleichgewicht gefährde. Dieses Urteil unterstreicht verfassungsrechtliche Grenzen bei Grundrechten inmitten von Spannungen zwischen den Staatsgewalten.

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