Die Justizminister der Länder haben auf ihrer Frühjahrstagung in Hamburg einem Antrag zugestimmt, den erweiterten Strafrahmen für Beleidigungen von Spitzenpolitikern einzuschränken.
Nach dem Beschluss soll Paragraf 188 des Strafgesetzbuches künftig nur noch für kommunale Amts- und Mandatsträger gelten. Für Beleidigungen gegen Spitzenpolitiker soll stattdessen wieder die allgemeine Regelung in Paragraf 185 mit geringerem Strafrahmen und Antragsprinzip Anwendung finden.
Sachsen und Baden-Württemberg hatten den Antrag eingebracht. Sachsens Justizministerin Constanze Geiert erklärte, für Spitzenpolitiker brauche es keine Sonderregelung im Strafrecht. Der baden-württembergische Minister Moritz Oppelt betonte den Schutzbedarf von Kommunalpolitikern.
Der Paragraf 188 war 2021 verschärft worden. Die Entscheidung über eine Reform liegt nun beim Bundestag.