Ein Kollektiv aus Bürgern, Juristen und Akteuren der Zivilgesellschaft fordert die französische Regierung auf, die Überseegebiete in die Europäische Sozialcharta aufzunehmen, von der seit über 50 Jahren fast 3 Millionen Menschen ausgeschlossen sind. Diese Ausgrenzung, als „koloniale Klausel“ bezeichnet, verstößt gegen das Prinzip der Unteilbarkeit der Republik und das internationale Menschenrechtsrecht. Die Unterzeichner heben die schweren sozialen Herausforderungen in diesen Gebieten hervor, wo der Schutz gemäß dem Angleichungsprinzip am stärksten sein sollte.
Die Europäische Sozialcharta, 1961 angenommen und 1973 von Frankreich ratifiziert, 1996 revidiert, kodifiziert grundlegende Rechte auf Arbeit, Bildung, Gesundheit, Wohnen, sozialen Schutz und Nichtdiskriminierung. Sie bildet die Grundlage der sozialen Rechte in Europa. Dennoch sind die elf bewohnten Überseegebiete, die über fünf Kontinente und vier Ozeane verteilt sind, seit über 50 Jahren ausgeschlossen, was fast 3 Millionen Menschen betrifft.
Unter der Leitung der Juristin Sabrina Cajoly verurteilen die Unterzeichner – darunter Juristen, politische Führer, Forscher, Akademiker, Künstler, Gewerkschafter und Akteure der Zivilgesellschaft aus Überseegebieten, dem Festlandfrankreich, Europa und darüber hinaus – diese stille Ungleichheit im Herzen der Republik und Europas. Die Nationale Beratende Kommission für Menschenrechte (CNCDH) erklärte in einer Erklärung vom September 2024, dass diese Situation gegen die französische Verfassung und das Völkerrecht verstößt.
Diese Bestimmung erhält strukturelle Ungleichheit unter französischen Bürgern aufgrund des Wohnorts. Diese Bevölkerungen, die immens zum Reichtum Frankreichs und Europas beitragen, stehen vor Massenarbeitslosigkeit, anhaltender Armut, hohen Lebenshaltungskosten, ungleichem Zugang zu Gesundheitsversorgung und öffentlichen Dienstleistungen, Herausforderungen beim Zugang zu Wasser und Umweltschäden. Das Ungleichgewicht nährt ein tiefes Gefühl von Ungerechtigkeit und Verachtung.
Die Konsequenzen sind konkret: Im Jahr 2025 führte es zur Ablehnung eines Anspruchs auf Trinkwasserversorgung und Chlordecon-Verschmutzung in den Antillen sowie zur Ausschließung der Überseegebiete aus einem europäischen Bericht über die Krise der Lebenshaltungskosten. Der Bericht stellt Frankreich als „Beispiel guter Praktiken“ dar und übersieht Armutsquoten, die fünf- bis fünfzehnmal höher sind als auf dem französischen Festland, wo die Bevölkerungen mit exorbitanten Preisen kämpfen.