Der Oberste Bundesgerichtshof (Stf) hat einstimmig eine interföderale Vereinbarung genehmigt, die die Finanzierung onkologischer Medikamente im Einheitlichen Gesundheitssystem (Sus) neu regelt. Das Urteil legt Regeln für die Erstattung durch den Bund fest und bestimmt die gerichtliche Zuständigkeit für Verfahren zu diesen Behandlungen. Die Vereinbarung folgt der Schaffung einer neuen Politik zur onkologischen pharmazeutischen Versorgung.
Der Oberste Bundesgerichtshof (Stf) hat am Donnerstag, den 19. Februar, in einer Sitzung die Homologation einer Vereinbarung zwischen Bund, Bundesstaaten und Gemeinden zur Finanzierung von Krebsmedikamenten im Einheitlichen Gesundheitssystem (Sus) gebilligt. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Erwerb und die Abgabe dieser Medikamente neu zu organisieren, nach Erlass der Verordnung Gm/Ms 8.477/2025 des Gesundheitsministeriums, die das Af-Onco als Bestandteil der onkologischen pharmazeutischen Versorgung einführte. 5n nEin zentraler Aspekt ist die Beibehaltung einer Erstattung von 80 % durch den Bund in Fällen, in denen onkologische Medikamente auf gerichtlicher Anordnung bereitgestellt werden. Dieser Anteil gilt für Klagen, die bis zum 10. Juni 2024 eingereicht wurden, und vorläufig für nachfolgende Fälle, bis ein neuer Konsens erzielt und vom Stf genehmigt wird. 5n nDer Berichterstatter des Falls, Minister Gilmar Mendes, hat eine These zur Regelung der gerichtlichen Zuständigkeit aufgenommen. Klagen zu zentral vom Gesundheitsministerium beschafften Medikamenten fallen somit unter die Bundesjustiz. Dezentral beschaffte Medikamente werden von der Landesjustiz bearbeitet. 5n nUm rechtliche Sicherheit zu gewährleisten, hat der Stf die Wirkungen des Urteils moduliert: Die Zuständigkeitsänderung gilt nur für Verfahren, die nach dem 22. Oktober 2025 eingeleitet wurden, dem Veröffentlichungsdatum der Verordnung zur Schaffung des Af-Onco. Dieser Ansatz verhindert die Umverteilung laufender Fälle und strebt eine Balance zwischen dem öffentlichen Gesundheitssystem und gerichtlichen Ansprüchen an.