STF-Richter Nunes Marques hebt Urteil des Arbeitsgerichts zu Pejotisierung auf

Oberster Richter Kassio Nunes Marques des Supreme Court hob ein Urteil eines Arbeitsgerichts auf, das Beschäftigungsbeziehungen in einem Prudential-Versicherungsfranchise-Vertrag prüfte, und ordnete die Suspendierung des Verfahrens an. Dies folgt einer vorherigen Suspendierung von Pejotisierungsverfahren durch Gilmar Mendes. Der Fall stellt ein Urteil des Tribunal Superior do Trabalho (TST) in Frage.

Der Oberste Bundesgerichtshof Brasiliens (STF) ist erneut in Arbeitsstreitigkeiten eingreifen, die Pejotisierung betreffen, eine Praxis, bei der Unternehmen Dienstleistungen über juristische Personen beauftragen, um Arbeitsverpflichtungen zu umgehen. In einem kürzlichen Urteil hob Richter Kassio Nunes Marques eine Entscheidung des Tribunal Superior do Trabalho (TST) auf, die eine Klage eines Maklers gegen den Versicherer Prudential fortsetzen ließ. Der Makler beansprucht eine Arbeitsbeziehung mit dem Unternehmen.  nnNunes Marques gewährte den Einspruch von Prudential und stellte fest, dass das TST einen früheren STF-Befehl missachtet habe. Er merkte an, dass das Gericht „manteve a regular tramitação dos autos, em manifesta inobservância à decisão proferida por este Supremo Tribunal“. Dies ist die zweite solche Maßnahme des Richters: Er hatte zuvor ein weiteres TST-Urteil und acht Entscheidungen regionaler Arbeitsgerichte für nichtig erklärt.  nnDer Hintergrund ist ein Befehl von 2025 des Richters Gilmar Mendes, der alle nationalen Pejotisierungsverfahren bis zur vollständigen Prüfung durch den STF aussetzt. Diese Meritumshörung wird die Gültigkeit von Pejotisierungsverträgen, die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte und die Beweislast – ob beim Arbeiter oder beim Auftragnehmer – behandeln.  nnDie Pejotisierung bleibt ein streitiges Thema im brasilianischen Arbeitsrecht und betrifft Branchen wie Versicherungen und Franchising. Der STF hat kein Datum für das endgültige Urteil festgelegt, aber die Aussetzungen zielen darauf ab, die Rechtsprechung zu vereinheitlichen.

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