Das Oberlandesgericht Bamberg hat die Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes gegen extra Rabatte von Netto Marken-Discount in der App abgewiesen. Das Gericht sah keine Diskriminierung von Älteren oder Kindern. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
Das Oberlandesgericht Bamberg hat am 3. Zivilsenat die Unterlassungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV) gegen Netto Marken-Discount abgewiesen. Der Discounter darf weiterhin Rabatte anbieten, die ausschließlich über die Netto plus App einlösbar sind, wie ein Extra-Rabatt von „15 Prozent auf Alles“ in einem Prospekt beworben wurde. Der VZBV hatte argumentiert, dies verstoße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und benachteilige Ältere, Kinder oder Behinderte, die keine Apps nutzen könnten oder dürften. Das Gericht sah jedoch keine Diskriminierung: Die App stehe allen ab 14 Jahren zur Verfügung, und Anbieter müssten nicht auf individuelle Fähigkeiten eingehen. Vorsitzender Richter Carsten Sellnow nannte es einen „klaren Fall“. Sehbehinderte könnten die App sogar besser nutzen als gedruckte Werbung, hieß es. Eine Revision wurde nicht zugelassen, eine Nichtzulassungsbeschwerde ist möglich; das Urteil ist nicht rechtskräftig. VZBV-Referentin Susanne Einsiedler äußerte Enttäuschung: „Selbstverständlich hätten wir uns eine andere Entscheidung gewünscht. Wir werden nun die Urteilsgründe prüfen und über das weitere Vorgehen entscheiden.“ Netto freute sich: „Das Urteil bestätigt, dass Netto Marken-Discount allen Kundinnen und Kunden gleichermaßen zusätzliche Preisvorteile über die Netto plus App gewährt.“ Der VZBV geht gegen andere Discounter vor, etwa Penny im April und Lidl im September. VZBV-Vorständin Ramona Pop betonte: „Der Verbraucheralltag ist teuer genug.“ Eine YouGov-Umfrage aus Februar 2025 zeigt: 41 Prozent befürworten exklusive App-Rabatte, 40 Prozent lehnen sie ab. Laut NIQ nutzen zwei Drittel der Haushalte Händler-Apps.