EuGH-Generalanwalt stärkt Rechte von Tipico-Kunden

Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs Nicholas Emiliou hat in seinen Schlussanträgen die Position von Sportwetten-Kunden gegenüber Anbietern wie Tipico gestärkt. Er fordert nationale Konzessionen und mögliche Rückzahlungen von Einsätzen. Tausende Spieler hoffen auf Rückerstattungen in Milliardenhöhe.

Am Donnerstag hat Nicholas Emiliou, Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), in seinen Schlussanträgen weitgehend die Seite von Tipico-Kunden ergriffen. Im zentralen Fall geht es um einen Spieler, der zwischen 2013 und 2020 erhebliche Summen bei Tipico eingesetzt hatte. Der Anbieter besaß damals eine maltesische, aber keine deutsche Konzession. Der Bundesgerichtshof (BGH) legte die Frage vor, ob Anbieter eine nationale Genehmigung benötigen oder sich auf die EU-Dienstleistungsfreiheit berufen können. Emiliou urteilt: Anbieter brauchen eine nationale Konzession; ohne sie können sie zu Rückzahlungen verpflichtet werden. Sein Votum gilt als vorentscheidend, dem der EuGH meist folgt. Hannes Beuck von Gamesright nennt es ein „starkes Votum für den Verbraucherschutz“: „Jetzt steht fest: Betroffene müssen ihre Verluste zurückerhalten.“ Anwalt Marc Ellerbrock, der über 1000 Mandanten vertritt, sagt: „Das ist ein uneingeschränkt positiver Tag für uns, da der Generalanwalt unserer Argumentation in allen wesentlichen Punkten folgt.“ Tipico sieht sich jedoch gestärkt durch eine Ausnahme: Wenn deutsche Behörden das Angebot geduldet hätten, müssten diese erstatten. Ein Sprecher argumentiert: „Genau das ist in Deutschland geschehen“ und prognostiziert „das Ende der Spielerklagen in Deutschland“. Deutsche Gerichte haben Spielern bereits sechsstellige Summen zugesprochen, Mandantenverluste reichen von 5000 bis 700.000 Euro. Rückforderungen könnten Milliarden betragen. Tipico, Marktführer bei Sportwetten, weist Vorwürfe von Umstrukturierungen zurück.

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