Arbeitgeberverband fordert Einschränkung des Streikrechts

Angesichts laufender Warnstreiks im öffentlichen Dienst fordert die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) eine gesetzliche Beschränkung des Streikrechts. BDA-Geschäftsführer Steffen Kampeter kritisiert die Strategie der Gewerkschaft ver.di als verantwortungslos. Dies geschieht im Kontext anhaltender Tarifverhandlungen für rund 2,2 Millionen Beschäftigte.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) reagiert auf die jüngsten Warnstreiks im öffentlichen Dienst mit der Forderung nach mehr Fairness im Streikrecht. In einem Interview mit der Bild-Zeitung erklärte BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter: „Deutschland braucht dringend ein Gesetz für Fairnessregeln bei Streiks.“ Er warf der Gewerkschaft ver.di vor, mit ihrer Taktik „Erst streiken, dann verhandeln – das zerstört Vertrauen“ das Vertrauen zu untergraben.

Hintergrund sind die laufenden Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst. Ver.di und der Beamtenbund dbb verlangen für die etwa 2,2 Millionen Beschäftigten sieben Prozent mehr Einkommen oder mindestens 300 Euro zusätzlich pro Monat. Ver.di hat bundesweit zu Streiks aufgerufen, die Bereiche wie Unikliniken, Straßenbauverwaltungen und IT betreffen, wo die Länder als Arbeitgeber fungieren.

Nach zwei ergebnislosen Verhandlungsrunden sollen die Gewerkschaften und Arbeitgeber vom 11. bis 13. Februar erneut zusammenkommen. Ver.di verhandelt für Lehrkräfte, Hochschulbeschäftigte, Angestellte im Strafvollzug und Justizwesen. Direkt betroffen sind über 900.000 Tarifbeschäftigte, während für rund 1,3 Millionen Beamtinnen und Beamte die Ergebnisse später per Gesetz in den Ländern umgesetzt werden sollen. Hessen verhandelt separat.

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