Regierung veröffentlicht Entwurfsdekret zur Obergrenze für VIS-Wohnpreise

Die kolumbianische Regierung hat einen Entwurfsdekret veröffentlicht, das eine Obergrenze von 135 Mindestlöhnen für sozialen Wohnbau (VIS) festlegt. Die Maßnahme soll klare Preise gewährleisten und automatische Indexierungen in Verträgen verhindern. Das Dokument steht bis zum 25. Januar für Kommentare offen.

Am 10. Januar hat das Ministerium für Wohnen, Stadt und Territorium einen Entwurfsdekret mit dem Titel „durch das die allgemeine Obergrenze für den Wert des sozialen Wohnbaus festgelegt, das geltende regulatorische Regime harmonisiert, die Verbraucherrechte gestärkt und weitere Bestimmungen erlassen werden“ veröffentlicht. Diese Initiative zielt darauf ab, zu ändern, wie Bauunternehmen den Verkauf neuer sozialer Wohnungen (VIS) und prioritärer Einheiten (VIP) handhaben. Laut Entwurf beträgt der allgemeine Maximalwert für VIS das Äquivalent von 135 geltenden gesetzlichen monatlichen Mindestlöhnen (SMLMV) gemäß Artikel 91 des Gesetzes 388 von 1997 und 293 des Gesetzes 2294 von 2023. Alle Verträge wie Reservierungen, Kaufversprechen oder Treuhandübertragungen müssen den Gesamtpreis in kolumbianischen Pesos explizit angeben, der bis zum Vertragsabschluss der einzige durchsetzbare Betrag ist. Die Regierung betont, dass nach den anfänglichen Vereinbarungen keine automatische Indexierung an den Mindestlohn zulässig ist. Preisanpassungen in Pesos sind nur bei außergewöhnlichen Gründen, die die Inputkosten beeinflussen, und gestützt durch den Baukostenindex für Gebäude (ICCE) des DANE erlaubt. Für Rechtsgeschäfte, die vor dem Inkrafttreten des Dekrets begonnen wurden, gelten die vorherigen Vorschriften für konsolidierte Fälle, jedoch ohne Indexierung des Endpreises zum Zeitpunkt der Urkundenbeurkundung. Der Entwurf ist auf der Website des Ministeriums bis zum 25. Januar zur Kommentierung verfügbar und lädt Interessengruppen ein, Beiträge zur Verfeinerung des Vorschlags zu leisten.

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