Angesichts der anfänglichen globalen Empörung über den Einsatz US-Spezialeinheiten, die den venezolanischen Führer Nicolás Maduro und seine Frau Cilia Flores am 3. Januar 2026 festnahmen, tagte der UN-Sicherheitsrat am 6. Januar zu einer Dringlichkeitssitzung. Sogar US-Verbündete wie Frankreich und Dänemark bezweifelten die Legalität der Operation, während UN-Generalsekretär António Guterres erklärte, sie verstoße gegen die UN-Charta und unterstreiche Spannungen um die venezolanische Souveränität.
Der US-Einsatz in Caracas mit fast 200 Mann, der den Tod von Maduros Sicherheitsdetail zur Folge hatte, führte zur Dringlichkeitssitzung des UN-Sicherheitsrats. Guterres verurteilte den nächtlichen Einmarsch als unbefugten Gewaltakt, der die UN-Charta verletzt.
Der französische stellvertretende Botschafter Jay Dharmadhikari sagte, er verstoße gegen Prinzipien friedlicher Streitbeilegung und Nichtanwendung von Gewalt und warnte vor Schäden für die internationale Ordnung. Die dänische stellvertretende Botschafterin Sandra Jensen Landi äußerte tiefe Besorgnis über den Präzedenzfall und forderte Respekt vor dem Völkerrecht.
Großbritannien und Griechenland waren zurückhaltender: Der britische interimistische Botschafter James Kariuki rief zu einem friedlichen Übergang auf, und der griechische stellvertretende Botschafter Ioannis Stamatekos setzte auf Dialog. Lateinamerikanische Stimmen wie Panama und Kolumbien kritisierten die einseitige Aktion; die kolumbianische Botschafterin Leonor Zalabata Torres nannte sie schwere Aggression.
Russland und China waren am lautstärksten: Der russische Botschafter Vassili Nebenzia warf den USA Banditentum und Imperialismus vor, während der chinesische Geschäftsträger Sun Lei die einseitige Einschüchterung verurteilte. Der US-Botschafter Mike Waltz verteidigte sie als Strafverfolgung gegen einen Drogenhändler auf der Flucht, nicht als militärische Intervention.
Die chilenische Botschafterin Paula Narváez wiederholte die Verurteilung und betonte, dass Menschenrechtsprobleme in Venezuela friedlich ohne Ausnahmen im Völkerrecht gelöst werden müssten.